BVerfG: Verletzung der Eigentumsgarantie der Energieversorger durch AtG-Novelle

Die Regelungen des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. 7. 2011 („13. AtG-Novelle“) erweisen sich weitgehend als eine zumutbare und auch die Anforderungen des Vertrauensschutzes und des Gleichbehandlungsgebots wahrende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums. Weiterlesen…