OLG Hamm: Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen

Eine Kfz-Fachwerkstatt muss Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen. Das hat der 12. Zivilsenat des OLG Hamm am 8.2.2017 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Bochum bestätigt. Weiterlesen…