Gebäudeversicherung und Grundstückskauf

Muss der Verkäufer über die Beendigung einer Gebäudeversicherung informieren?

Soll mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags eine Immobilie veräußert werden, so geht nach § 95 VVG mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch ein bestehender Versicherungsvertrag, etwa über eine Feuer- oder eine Wohngebäudeversicherung, auf den Erwerber über. Damit soll ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet werden. In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass die Interessen des Käufers im bestehenden Versicherungsvertrag des Veräußerers ab Gefahrübergang (§ 446 BGB) bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch als Versicherung für fremde Rechnung bereits mitversichert sind, ohne dass es hierfür besonderer Regelungen im Grundstückskaufvertrag bedarf. (BGH VersR 2020, 853; 2018, 1186 [1188]; 2016, 1564 [1565]; 2009, 1534; 2009, 1531; 2009, 1114; 2001, 54; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 95 Rz. 29; Reusch in Langheid/Wandt, VVG, 2. Aufl. 2016, § 95 Rz. 132 ff.) Weiterlesen…

OLG Hamm: Wohnhaus zwei Jahre älter als angegeben – Rückabwicklung des Kaufvertrags

Der Käufer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, wenn das Wohnhaus nicht – wie im notariellen Vertrag vereinbart – 1997 errichtet wurde, sondern zwei Jahre älter ist. Das hat der 22. Zivilsenat des OLG Hamm am 2.3.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld bestätigt. Weiterlesen…