Prof. Dr. Fabian Stancke: Stand und Perspektiven des Versicherungskartellrechts nach Auslaufen der GVO Versicherungswirtschaft

Der 1. 4. 2017 war ein weiterer historischer Tag für das deutsche und europäische Versicherungskartellrecht. Nach dem Feuerversicherungsurteil 1988, in dem erstmals die vollumfängliche Anwendbarkeit des Kartellrechts auf die Versicherungswirtschaft festgestellt wurde, der Einführung einer Gruppenfreistellung für verschiedene Praktiken der Versicherungswirtschaft im Jahr 1993, dem Industrieversichererverfahren des Bundeskartellamts, der Streichung der Bereichs­ausnahme des vormaligen § 102 GWB a. F. für die Versicherungswirtschaft im Jahr 1998 und der branchenspezifischen Freistellungen nach § 29 GWB a. F. 2005 ist mit dem endgültigen Auslaufen der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die Versicherungswirtschaft nun die letzte versicherungsspezifische Regelung des Kartellrechts weggefallen.  Weiterlesen…