OGH: Risikoausschluss des Handelsvertreterrechts gem. Art. 7.1.5 ARB gilt auch für arbeitnehmerähnliche Personen

Auslandsrecht (Österreich)
Rechtsschutzversicherung
Risikoausschluss des Handelsvertreterrechts gem. Art. 7.1.5 ARB gilt auch für arbeitnehmerähnliche Personen
ARB Art. 7.1.5
1. Der Risikoausschluss nach Art. 7.1.5 ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts ist anhand der faktisch ausgeübten Tätigkeit des VN und der Qualität der von ihm verfolgten Ansprüche zu beurteilen. Weiterlesen…