OLG Frankfurt/M.: „Handicap-Rabatt“ mindert Schadensersatz

Gewährt ein Autohersteller „Menschen mit Handicap“ einen besonderen Rabatt, mindert dieser Rabatt den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten. Der Unfallverursacher muss allein den rabattierten Neuwagenpreis ersetzen, in Höhe des Rabatts besteht dagegen kein ersatzfähiger Schaden, entschied das OLG Frankfurt/M. Weiterlesen…