AG München: Mit Pfefferspray gejagt – Schmerzensgeldanspruch

Wird jemand grundlos in die Flucht geschlagen und verletzt dieser sich dabei, liegt ein sogenannter „Herausforderungsfall“ vor, der einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen kann.

Tatbestand:

Der Bekl. ist Eigentümer eines mehrgeschossigen Büro- und Geschäftshauses in G. In dem Haus hat der Kl. Räume für seine Firma angemietet. Zwischen dem Kl. und dem Bekl. kam es bereits mehrfach zu Streitigkeiten wegen des Mietverhältnisses. Am 31.3.2013 sprach der bekl. Vermieter gegenüber dem Mieter ein Hausverbot für das gesamte Gebäude aus. Am 8.4.2013 trafen die beiden Männer erneut aufeinander, wobei der bekl. Vermieter Pfefferspray in Richtung des Kl. sprühte. Weiterlesen…