LG Koblenz: Kein Schadensersatz für Sturmgewehr G36 – Heckler & Koch gewinnt Prozess

Mit ihrer Klage begehrte das Unternehmen Heckler & Koch die Feststellung, dass der Bundesrepublik Deutschland von ihr geltend gemachte Mängelrechte (Schadensersatz) nicht zustehen. Das LG Koblenz hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Weiterlesen…