OLG Köln: Berücksichtigung von Leistungen aus einer „Loss-of-Licence“-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung

Versicherungsvertragsrecht
Krankentagegeldversicherung
Berücksichtigung von Leistungen aus einer „Loss-of-Licence“-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung
MBKT 09 §§ 1, 15b Nr. 30
* 1. Zahlt die Krankentagegeldversicherung fortlaufend das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld, ohne die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person in Abrede zu stellen, so sind diese Zahlungen als Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu werten. *
* 2. Ein zeitweiliger Rentenbezug wegen vorübergehender Fluguntauglichkeit bei einer sogenannten „Loss-of-Licence“-Versicherung eines Piloten stellt keine Berufsunfähigkeitsversicherung i. S. v. § 15b Nr. 30 MBKT 09 dar. *
* 3. Dies ergibt sich aus der Spezialität dieser Versicherung zur Absicherung eines besonderen Risikos der Berufsgruppe „Pilot“, welches von den übrigen Verdienstausfallversicherungen nicht erfasst ist. *
OLG Köln, Urteil vom 20. 11. 2018 (9 U 32/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 411)

BFH: Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Hotline bei Gesundheitstelefon und Patientenbegleitprogrammen zweifelhaft

Der BFH hat Zweifel, ob telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch „Gesundheitscoaches“ ausführt, als Heilbehandlungen gelten können. Er hat den EuGH um Klärung gebeten. Weiterlesen…

BGH: Rechtsprechungsänderung zum Umfang der der öffentlich-recht­lichen Aufgabe des Durchgangsarztes zuzuordnenden Maßnahmen (mit Anmerkung von Karl Nußstein)

Haftungsrecht
Arzthaftung
Rechtsprechungsänderung zum Umfang der der öffentlich-recht­lichen Aufgabe des Durchgangsarztes zuzuordnenden Maßnahmen (mit Anmerkung von Karl Nußstein)
SGB VII § 34 Abs. 1 und 3; GG Art. 34; BGB § 839
* 1. Wegen des regelmäßig gegebenen inneren Zusammenhangs der Diagnosestellung und der sie vorbereitenden Maßnahmen mit der Entscheidung über die richtige Heilbehandlung sind jene Maßnahmen ebenfalls der öffentlich-rechtlichen Aufgabe des Durchgangsarztes zuzuordnen mit der Folge, dass die Unfallversicherungsträger für etwaige Fehler in diesem Bereich haften (Aufgabe der Rechtsprechung zur „doppelten Zielrichtung“, vgl. Senat BGHZ 179, 115 = VersR 2009, 401 Tz. 23; BGH BGHZ 63, 265 [273 f.] = VersR 1975, 283 [284]). * Weiterlesen…

BSG: Rückgriff des Krankenversicherers gegen leistungspflichtigen SVT

Versicherungsvertragsrecht
Krankenversicherung
Rückgriff des Krankenversicherers gegen leistungspflichtigen SVT
VVG § 86; SGB V § 13; SGB VII §§ 26 f.; BGB §§ 677 ff.; BGB § 812
1. Dem privaten Krankenversicherer, der seinem VN für Heilbehandlung aufgrund eines Unfalls Leistungen erbringt, weil der gesetzliche Unfallversicherungsträger (zunächst) seine Leistungspflicht zu Unrecht ablehnt, steht im Wege der nachträglichen Zweck- und Tilgungsbestimmung ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger zu, weil dieser mit der Kostenübernahme ohne Rechtsgrund bereichert ist.
2. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch besteht nur insoweit, als der Unfallversicherungsträger selbst wegen der durch den Arbeitsunfall verursachten Gesundheitsschäden Heilbehandlungsmaßnahmen nach SGB VII hätte erbringen müssen.
BSG, Urteil vom 3.4.2014 (B 2 U 21/2 R)

(abgedr. in VersR 2015, 479)