VersR REPORT: Ausgewählte Rechtsprechung zum Haftungs- und Schadensrecht

Von Prof. Dr. Oliver Brand und Lothar Jaeger

I. Einführung

Die im Berichtszeitraum Sommer 2022 bis Sommer 2023 ergangene Rechtsprechung auf dem Gebiet des Haftungs- und Schadensrechts ist zu umfangreich, um in einem gedrängten Beitrag auch nur einen Überblick, geschweige denn eine kritische Würdigung, geben zu können. Nachfolgend sollen daher lediglich schlaglichthaft Felder des Haftungs- und Schadensrechts beleuchtet werden, zu denen besonders viele Entscheidungen ergangen sind (II. Dieselfälle und VI. Mitverschulden), auf denen es zu wichtigen Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung gekommen ist (III. Schockschäden), oder zu denen noch Grundlagenfragen zu klären waren (IV. Hinterbliebenengeld). Beobachtungen zu interessanten oder wichtigen Einzelentscheidungen runden den Beitrag ab.

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Lothar Jaeger, Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern kennt das deutsche Recht für Hinterbliebene keinen gesetzlich geregelten Anspruch für eine immaterielle Entschädigung beim Tod oder bei schwerer Verletzung eines nahen Angehörigen. Der historische Gesetzgeber hat dem Anspruch auf Geldersatz bei immateriellen Schäden enge Grenzen gezogen. Er hat es als anstößig betrachtet, einen solchen Schaden in Geld aufwiegen zu lassen.
Dabei ist die Schutzbedürftigkeit immaterieller Güter heute allgemein anerkannt. Infolgedessen hat die entgegenstehende Auffassung von Anfang an Kritik erfahren, zumal ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei entgangener Nutzung des eigenen Pkw in voller Höhe gewährt und inzwischen als Grenzfall zum immateriellen Schadensersatz bezeichnet wird. Die deutsche Rechtsprechung trifft europaweit beim Ersatz von Kfz-Schäden die großzügigste Regelung, bei Schockschäden die restriktivste. Beim privaten Schadensersatz ist das deutsche Recht im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen eher geizig. Weiterlesen…

Bundestag: Hinterbliebenengeld wirft Fragen auf

Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes (18/11397, 18/11615) ist bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses auf teils grundsätzliche, teils spezifische Bedenken gestoßen. Das Hinterbliebenengeld soll nahestehenden Personen beim fremdverschuldeten Tod eines Menschen zustehen. Weiterlesen…

Müller, Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Der Ruf nach dem Gesetzgeber wird besonders nach spektakulären Unfällen mit zahlreichen Todesopfern laut, indem die Forderung nach einer finanziellen Entschädigung für die Angehörigen erhoben wird. Das ist insofern bemerkenswert, weil der Verlust eines nahestehenden Menschen – auch wenn er massenhaft auftritt – eigentlich nur im Einzelfall schweres Leid bereiten kann. Andererseits beeindruckt bei der Darstellung in den Medien gerade die Vielzahl der Opfer und lenkt damit die Aufmerksamkeit stärker auf die Hinterbliebenen und ihr Verlangen nach Entschädigung als bei einem einzelnen Todesfall. Weiterlesen…

Regierungsentwurf: Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

Das Bundeskabinett hat am 8. 2. 2017 einen Gesetzentwurf des BMJV zum Hinterbliebenengeld beschlossen. Hinterbliebene von Mordopfern, von Opfern ärztlicher Behandlungsfehler oder von Verkehrs- und Terrortoten sollen künftig grundsätzlich eine Entschädigung bekommen können. Weiterlesen…