OLG Oldenburg: 500.000 Euro Schmerzensgeld für Hirnschaden bei der Geburt

Herzschlag verwechselt – Schmerzensgeld für Geburtsschaden

Mit Urteil vom 13.11.2019 (5 U 108/18) hat der 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg einem heute 8-jährigen Mädchen 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und festgestellt, dass die beklagte Klinik sowie die beklagte Ärztin zudem verpflichtet sind, dem Mädchen sämtlichen Vermögensschaden zu ersetzen, der ihr aus den Kunstfehlern anlässlich ihrer Geburt entstanden ist oder zukünftig entstehen wird. Weiterlesen…

OLG Hamm: 250.000 Euro Schmerzensgeld nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der Geburtshilfe

Einem Kind kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zuzusprechen sein, nachdem es nach einer – aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler – verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen zu leiden hat. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm am 4.4.2017 unter weitgehender Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des LG Paderborn entschieden. Weiterlesen…