AG München: Kein Anspruch gegen Hotel auf Auskunft über persönliche Daten von Hotelgästen („Väterroulette“)

Tatbestand:

Die Kl. mietete in der Zeit vom 4. bis 7. 6. 2010 ein Zimmer in einem Hotel in Halle gemeinsam mit ihrem damaligen männlichen Begleiter mit dem Vornamen Michael. Mit dieser Person nutzte die Kl. in dem Zeitraum ein Hotelzimmer in der zweiten Etage. Im März 2011 brachte sie den Jungen J. zur Welt. Ihr Begleiter aus dem Hotel in Halle könnte der Vater des Kindes sein. Die Kl. möchte von der Hotelleitung Auskunft über die Anschrift und den vollständigen Namen ihres damaligen Begleiters. Sie selbst ist nicht im Besitz von Unterlagen, aus denen sich der vollständige Name ihres Begleiters ergeben könnte. Weiterlesen…