OLG Köln: Haftung des Hufschmieds beim Beschlagen eines Pferdes

Der 19. Zivilsenat des OLG Köln hat über die Haftung eines Hufschmieds beim Beschlagen eines Pferdes entschieden.

Tatbestand:

Der Kläger hatte im Jahr 2006 für 14.500 Euro ein Springpferd gekauft und mit diesem auf nationalen und internationalen Turnieren Preisgelder von über 15.000 Euro gewonnen. Während der Turniere wurde das Tier jeweils im Rahmen eines „Vet-Checks“ ohne Befund auf Lahmheit hin untersucht. Im Jahr 2009 beschnitt der beklagte Hufschmied die Hufe mittels „Heißbeschlags“. Hierbei schnitt er einen Huf zu kurz aus. Danach lahmte das Pferd, dessen Wert nach Ansicht des Klägers zwischenzeitlich auf 350.000 Euro gestiegen war. Weiterlesen…