SG Dortmund: Krankenkasse muss nicht für Tierhaltung aufkommen

Mit Ausnahme des Blindenführhundes ist die Haltung von Tieren nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, so dass Kosten für die Unterhaltung der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Weiterlesen…

LSG Stuttgart: Kein Unfallversicherungsschutz bei Verwirklichung einer spezifischen Tiergefahr

Wird ein Unternehmer bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von seinem privaten, nicht zur Bewachung des Betriebsgeländes eingesetzten Hund gebissen, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.

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OLG Frankfurt/M.: Ausritt auf eigene Gefahr

Wer in Kenntnis eines freilaufenden Hundes an einem gemeinsamen Ausritt teilnimmt, kann den Hundehalter nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sich das Pferd beim Vorbeilaufen des Hundes erschreckt, bekräftigt das OLG Frankfurt/M.

Tatbestand:

Der Kl. ist passionierter Reiter. Er nahm mit der Bekl. und weiteren Vereinsmitgliedern an einem Ausritt in der Umgebung von H. teil. Der freilaufende Hund der Bekl. begleitete die Gruppe. Eine gute Stunde nach Beginn des Ausritts rief der ebenfalls mitreitende Ehemann der Bekl. den Hund zu sich. Der Hund lief daraufhin von hinten kommend seitlich an der Reitergruppe vorbei. Als er sich neben dem klägerischen Pferd befand, erschreckte sich dieses, rannte daraufhin in einen seitlich zum Weg verlaufenden Weidezaun, scheute erneut und warf den Kl. ab. Weiterlesen…

OLG Oldenburg: Hundebiss mit Folgen

Ein Hundehalter ist unter Umständen gut beraten, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn er haftet grundsätzlich für Schäden, die das Tier jemandem zufügt, aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Tierhalterhaftung. Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hatte jetzt über einen solchen Fall zu entscheiden. Weiterlesen…