AG München: Geldbuße wegen Hundemisshandlung – Auch Hunde dürfen bei Hitze nicht ohne ausreichende Versorgung im Auto zurückgelassen werden

Am 29.11.2017 verurteilte der zuständige Strafrichter am AG München eine 29-jährige in München lebende Köchin, da sie ohne vernünftigen Grund fahrlässig einem Hund erhebliche Leiden zugefügt hatte wegen einer Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs. 1 Tierschutzgesetz zu einer Geldbuße von 200 Euro.

Die bei der Verhandlung mit gerichtlicher Billigung nicht persönlich erschienene Betroffene hatte gegenüber der Polizei angegeben, sie habe am 13.9.2016 ihren Hund, eine Rottweiler/Doggenmischung bei offenem Autofenster auf einem Parkplatz in Hof maximal 20 Minuten im Auto gelassen. Außerdem habe sich eine Wasserschale im Auto befunden. Dabei habe sie das Auto ca. alle 10 Minuten kontrolliert und beim zweiten Nachsehen sei bereits die Polizei vor Ort gewesen, die den Hund unter Augen des Sohnes gewaltsam mitgenommen habe. Ferner seien blutunterlaufene Augen bei der Rasse des Hundes ganz normal, ebenso das Hecheln, wenn es warm ist. Weiterlesen…