Bundesregierung: Mehr Geld für Krankenhaushygiene

Das 2013 eingerichtete Förderprogramm zur Verbesserung der Krankenhaushygiene ist nach Angaben der Bundesregierung erfolgreich angelaufen. Für die Jahre 2013 bis 2015 seien den förderberechtigten Einrichtungen insgesamt rund 131 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Somit habe sich die Ausstattung mit qualifiziertem Hygienefachpersonal seit 2014 verbessert, heißt es in der Antwort (18/11955) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11704) der Fraktion Die Linke. Weiterlesen…

OLG Hamm: Hygienesiegel für Erotikartikel im Onlinehandel zulässig

Der 4. Zivilsenat des OLG Hamm hat heute die Berufung der klagenden Firma gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Bochum vom 10. 2. 2015 (12 O 202/14)  als unbegründet zurückgewiesen.

In der vor der Urteilsverkündung durchgeführten mündlichen Verhandlung ist deutlich geworden, dass der Kl. die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht zustehen dürften, weil die Bekl. das Widerrufsrecht eines Verbrauchers beim Onlinehandel mit  den streitgegenständlichen Erotikartikeln aus Gründen des Gesundheitsschutzes gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB ausschließen darf, wenn der Verbraucher die Verpackung unter Entfernung des angebrachten Hygienesiegels öffnet.

Unabhängig von der Fragestellung, ob ein Verbraucher beim Onlinekauf derartiger Gegenstände überhaupt erwartet, sie nach dem Öffnen einer versiegelten Verpackung zurückgeben zu dürfen, sprachen aus Sicht des Senats auch Gründe des Verbraucherschutzes für den Ausschluss des Widerrufsrechts in diesen Fällen. Der gebotene Gesundheitsschutz beim Vertrieb derartiger Artikel dürfte eher zu gewährleisten  sein, wenn nur mit originalverpackter Ware gehandelt wird und nicht etwa auch mit Artikeln, die von einem früheren Erwerber nach einem Öffnen einer versiegelten Verpackung – in Ausübung eines ihm eingeräumten Widerrufsrechts – zurückgegeben wurden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde zur Klärung der Tragweite der in Frage stehenden gesetzlichen Vorschrift zugelassen.

OLG Hamm, Urteil vom 22. 11. 2016 (4 U 65/15)

Pressemitteilung 136/16 des OLG Hamm vom 22. 11. 2016

Hygienesiegel

BGH: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen

Haftungsrecht
Arzthaftung
Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen
BGB §§ 280, 823 Abs. 1; ZPO § 138
* Zur sekundären Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen. *
BGH, Beschluss vom 16. 8. 2016 (VI ZR 634/15, Celle)

Der Kl. nahm die Bekl. wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch. Das LG hat die Klage abgewiesen. Das OLG hat die Berufung des Kl. zurückgewiesen.

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl. führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.

(abgedr. in VersR 2016, 1380)