BGH: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen

Haftungsrecht
Arzthaftung
Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen
BGB §§ 280, 823 Abs. 1; ZPO § 138
* Zur sekundären Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen. *
BGH, Beschluss vom 16. 8. 2016 (VI ZR 634/15, Celle)

Der Kl. nahm die Bekl. wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch. Das LG hat die Klage abgewiesen. Das OLG hat die Berufung des Kl. zurückgewiesen.

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl. führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.

(abgedr. in VersR 2016, 1380)