Manfred Wandt: Zur Auslegung von § 7a Abs. 5 VVG über die Restschuldversicherung

Das IDD-Umsetzungsgesetz hat die §§ 7a Abs. 5, 7d VVG über die Restschuldversicherung mit Wirkung vom 23.2.2018 in das VVG eingefügt. Erklärte Zielsetzung ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes. In Großbritannien hatten unseriöse systematische Vertriebspraktiken für Restschuldversicherungen Anfang dieses Jahrhunderts zu einem Skandal geführt, der gravierende aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Gesetzesreformen nach sich gezogen hat und dessen Aufarbeitung noch andauert. Ein solcher Skandal ist Deutschland erspart geblieben; Gründe für aufsichtsbehördliche und rechtspolitische Wachsamkeit gab und gibt die Restschuldversicherung aber auch hier. Weiterlesen…

Prof. Dr. Peter Reiff, Das Versicherungsvertriebsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie

Am 28.7.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es wird am 23.2.2018 in Kraft treten. Damit hält Deutschland die in Art.42 Abs.1 IDD gesetzte Umsetzungsfrist auf den Tag genau ein. Weiterlesen…

Dr. Heiko Schmitz-Elvenich und Elena Krokhina, Informationspflichten bei Restschuldversicherungen nach dem IDD-Umsetzungsgesetz

Mit dem IDD-Umsetzungsgesetz wurden eine Vielzahl von Normen hinsichtlich des Vertriebs von Versicherungsprodukten, die sich aus der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 1. 2016 über Versicherungsvertrieb (IDD) ergaben, in deutsches Recht umgesetzt. Weiterlesen…