Domenik Henning Wendt: Das neue Versicherungsvertriebsrecht – Zu Beratungspflichten und Interessenkonflikten 

Der Europäische Gesetzgeber hat mit der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.1.2016 über Versicherungsvertrieb (nachfolgend IDD) die Vorgaben für den Vertrieb von Versicherungsprodukten neu ausgerichtet. Dabei hat der im europäischen Finanzmarktrecht Anwendung findende mehrgliedrige Rechtsetzungsprozess auch im neuen Versicherungsvertriebsrecht Bestimmungen auf unterschiedlichen Regelungsebenen eingeführt. Das fordert von den nationalen Legislativorganen, den handelnden Aufsichtsbehörden und nicht zuletzt von der Versicherungspraxis ein hohes Maß an Sorgfalt bei Umsetzung und Einhaltung der europäischen Regelungen. Weiterlesen…

Christian Rüsing, Die Aufsicht über Versicherungsvermittler nach Umsetzung der IDD

Erst seit Umsetzung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung (VermRL) unterliegen Versicherungsvermittler in Deutschland einer stärkeren Gewerbeaufsicht. Um eine effektive staatliche Überwachung sicherzustellen, präzisiert die Nachfolgerichtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD), wie die Mitgliedstaaten die harmonisierten Berufsausübungsregeln durchsetzen müssen. Zur Umsetzung der Richtlinie führte der Gesetzgeber neue gewerberechtliche Aufsichts- und Eingriffsinstrumente ein. Mit der Verankerung des Sondervergütungsverbots in § 34d Abs. 1 S. 6 und 7 GewO und § 48b VAG ging er zudem über die europäischen Mindestvorgaben hinaus.

Schon nach Umsetzung der VermRL war die Zuständigkeitsverteilung unübersichtlich, weil die Länder unterschiedlichen Behörden die Vermittleraufsicht anvertraut hatten. Die Umsetzung der IDD hat für noch mehr Unsicherheit gesorgt und lässt Raum für Diskussionen. Dieser Beitrag verfolgt daher das Ziel, nach einem Überblick über die Entwicklung des Rechtsrahmens (II) die Zuständigkeiten de lege lata darzustellen (III). Hiervon ausgehend sollen Schwächen der deutschen Vermittleraufsicht herausgearbeitet und geprüft werden, inwieweit sie den Vorgaben der IDD gerecht wird (IV und V).

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 129)

Prof. Dr. Michael Gruber und Dr. Julia Baier, Vergütungen nach der IDD

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive [IDD]) enthält anders als ihre Vorgängerin, die Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Directive [IMD]), auch Normen zur Vergütung des Vertreibers. Das ist zum einen deshalb von Bedeutung, weil der Anwendungsbereich der IDD erheblich erweitert wurde: War von der IMD bislang nur die Versicherungsvermittlung betroffen, regelt die IDD nunmehr den gesamten Versicherungsvertrieb. Dazu gehört auch der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen. Weiterlesen…

Neues Provisionsabgabeverbot – Wettbewerbszentrale erzielt mit zwei Versicherern außergerichtliche Einigung

In gleich zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale Verstöße von Versicherungsunternehmen gegen das neu geregelte sogenannte „Provisionsabgabeverbot“ unterbunden. Weiterlesen…

Prof. Dr. Peter Reiff, Das Versicherungsvertriebsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie

Am 28.7.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es wird am 23.2.2018 in Kraft treten. Damit hält Deutschland die in Art.42 Abs.1 IDD gesetzte Umsetzungsfrist auf den Tag genau ein. Weiterlesen…