OLG Hamm: Schmerzensgeld für Impotenz des Partners?

Einer Ehefrau steht aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Ehemanns, durch die dieser impotent geworden sein soll, kein Schmerzensgeld zu.

Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm dem Schmerzensgeldbegehren einer Kl. aus G. keine Erfolgsaussichten beigemessen. Die Kl. hat daraufhin ihre Berufung gegen das erstinstanzliche, klageabweisende Urteil des LG Hagen zurückgenommen. Weiterlesen…