Prof. Dr. Robert Koch: Verteilung nicht ausreichender Versicherungssumme in D&O-Innenhaftungsfällen

In der Praxis kommt es vor, dass die (Jahres-)Versicherungssumme nicht ausreicht, alle von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Organmitglieder nach Abzug der Kosten der Anspruchsabwehr von ihrer Haftpflichtschuld freizustellen. Haben die Gesellschaft und der Versicherer keine Regelung über die Verteilung der (Jahres-)Versicherungssumme im Versicherungsvertrag getroffen, stellt sich außerhalb gesamtschuldnerischer Haftung die Frage, wie diese Lücke zu schließen ist. Weiterlesen…

Prof. Dr. Robert Koch zur Abtretung des Freistellungsanspruchs in D&O-Innenhaftungsfällen

Der BGH hat in zwei lang erwarteten Entscheidungen Stellung zur Abtretbarkeit des Freistellungsanspruchs der versicherten Person an die VN (Tochterunternehmen) und zu den Anforderungen an eine ernsthafte Inanspruchnahme der versicherten Person in der D&O-Versicherung genommen. Die Phase der Verunsicherung für die Praxis, die durch die Urteile des OLG Düsseldorf eingetreten ist, hat damit ein Ende gefunden. Die Entscheidungen des BGH sind nicht nur von Bedeutung für die D&O-Versicherung und verdienen deshalb nähere Betrachtung.
Der Beitrag von Prof. Dr. Robert Koch, Abtretung des Freistellungsanspruchs in D&O-Innenhaftungsfällen (VersR 2016, 765), ist zugleich eine Anmerkung zu den Urteilen des BGH vom 13. 4. 2016 (IV ZR 304/13) VersR 2016, 786 und vom 13. 4. 2016 (IV ZR 51/14).