OLG Hamm: Kind mit „falschem“ Sperma gezeugt – Schmerzensgeld für die Mutter

Trägt eine – ärztlicherseits pflichtwidrig – mit „falschem“ Sperma durchgeführte Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zuzusprechen sein. Das hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm am 19.2.2018 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Münster bestätigt. Weiterlesen…