Allmählichkeitsklausel intransparent

Ohne Definition von „Ereignis“ und „Einwirkung“ kein wirksamer Ausschluss

Die ARB 2015 (Musterbedingungen des VVÖ) enthalten als einen Risikoausschluss die sog. Allmählichkeitsklausel: Es besteht demnach in der Rechtsschutzversicherung kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Ereignissen, die auf allmähliche Einwirkungen zurückzuführen sind. Der OGH (7 Ob 118/20h = ZVers 2021, 17 m. Anm. Gisch) hat jüngst eine inhaltsgleiche Klausel in den ARB 1994 für intransparent i.S.d. § 6 Abs 3 KSchG und damit für unwirksam erklärt: In den ARB werde der Begriff „Ereignis“ nicht definiert. Der Begriff „Ereignis“ erfahre keine wie immer geartete Umschreibung, sodass für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer völlig offenbleibe, was darunter zu verstehen sein solle. Auch der Begriff der Einwirkungen werde in keiner Weise konkretisiert, sodass insgesamt völlig unklar sei, welche Art von Einwirkung zu welchem Ereignis führen müsse, um die Voraussetzungen des Risikoausschlusses zu erfüllen. Der Versicherungsnehmer könne damit auch nicht erkennen, welche Interessen, die er mit Rechtsschutz wahrzunehmen beabsichtige, im ursächlichen Zusammenhang mit dem nicht weiter konkretisierten auf allmähliche Einwirkung zurückzuführenden Ereignis stünde und daher vom genannten Risikoausschluss umfasst seien. Die Klausel sei insoweit intransparent. Weiterlesen…

OLG Dresden: Intransparenz des Begriffs des „Nettoeinkommens“ in § 4 MBKT 09 ohne nähere Erläuterung

Versicherungsvertragsrecht
Krankentagegeldversicherung
Intransparenz des Begriffs des „Nettoeinkommens“ in § 4 MBKT 09 ohne nähere Erläuterung
BGB § 307 Abs. 1 S. 2; MBKT 09 § 4
* 1. Sonderbedingungen eines Versicherers für die Krankentagegeldversicherung für Berufssportler, die an den Begriff des Nettoeinkommens in § 4 MBKT 09 anknüpfen, sind intransparent, wenn dieser Begriff nicht näher erläutert wird. * Weiterlesen…

BGH: Intransparenz der Regelung des § 4 Abs. 4 MBKT 09 über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und der Prämie

Versicherungsvertragsrecht
Krankentagegeldversicherung
Intransparenz der Regelung des § 4 Abs. 4 MBKT 09 über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und der Prämie
BGB § 307 Abs. 1 S. 1 und 2; MBKT 09 § 4 Abs. 4
* Die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und des Versicherungsbeitrags in § 4 Abs. 4 MBKT 09 ist wegen Intransparenz unwirksam. *
BGH, Urteil vom 6. 7. 2016 (IV ZR 44/15, Karlsruhe)
[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2015, 613 abgedruckten Urteil des OLG Karlsruhe vom 23. 12. 2014 (9 a U 15/14)] Anmerkung der Redaktion: Vgl. hierzu Sauer VersR 2016, 1160.

(abgedr. in VersR 2016, 1177)