OLG Hamm: Leistungskürzung um 50 % wegen grob fahrlässig fehlerhafter Selbstinstallation eines Kaminofens

Versicherungsvertragsrecht

Wohngebäudeversicherung

Leistungskürzung um 50 % wegen grob fahrlässig fehlerhafter Selbstinstallation eines Kaminofens

VVG § 81

* 1. Wer bei (Selbst-)Installation eines Kaminofens klare Anweisungen aus der Installationsanleitung des Herstellers missachtet, kann grob fahrlässig handeln. * Weiterlesen…