Prof. Dr. Stefan Thomas, Haftungs- und Versicherungsrecht bei Kartellverstößen

Das Kartellrecht wird zurzeit von zwei Entwicklungslinien geprägt, die zu spezifischen haftungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgefragen führen. Dies ist zum einen eine Verschärfung der Sanktionsinstrumente. Hierzu gehört die Geltendmachung von Kartellschäden. Dazu gehört ferner und vor allem aber eine Verschärfung des Kartellbußgeldrechts. Unternehmensbezogene Geldbußen können bis zur Höhe von 10 % des Konzernumsatzes verhängt werden. Nach geltendem deutschem Recht bezieht sich die Bußgeldpflicht noch auf diejenige juristische Person, deren Management gehandelt hat. Durch die 9. GWB-Novelle soll künftig analog zu den Grundsätzen, die die EU-Kommission im Rahmen der Verordnung 1/2003 praktiziert, eine bußgeldrechtliche Konzernhaftung gelten. Weiterlesen…

Prof. Dr. Christian Kersting: Kartellschadensersatzrecht nach der 9. GWB-Novelle

Das Kartellrecht verbietet wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Art. 101 AEUV, § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]) sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV, § 19 GWB). Durchgesetzt wird das Kartellrecht einerseits öffentlich-rechtlich durch Bußgelder. Andererseits stehen Geschädigten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die gegen das Kartellrecht verstoßenden Schädiger zu. Weiterlesen…

Katja Labusga: Die Ersatzfähigkeit von Unternehmensgeldbußen im Innenregress gegen verantwortliche Vorstandsmitglieder

Wird in einem Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen – etwa im Bereich der Wirtschaftskriminalität oder des Kartellrechts – so besteht für die (Strafverfolgungs-)Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Geldbuße gegen das Unternehmen zu verhängen. Eine solche Sanktion kann also neben der Bestrafung der Täter, die die Pflichtverletzung in eigener Person begangen haben, erfolgen. Man spricht insofern auch von der sogenannten Verbandsgeldbuße. Weiterlesen…

Wiederhold, Die kartellrechtliche Beurteilung der Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen bei gemeinsamen Erhebungen, Tabellen und Studien unter Geltung der VO (EU) 267/2010 nach europäischem Kartellrecht

Das Werk stellt die Beurteilung der Zusammenarbeit bei der Erstellung der versicherungsmathematischen bzw. -statistischen Grundlagen nach europäischem Kartellrecht dar. Bei der gemeinsamen Statistikarbeit kooperieren mehrere Versicherungsunternehmen und führen die firmenindividuellen statistischen Werte zusammen. Dadurch erhalten sie Statistiken, die die Wirklichkeit besser abbilden. Weiterlesen…

Rezension: Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Musterversicherungsbedingungen

Das Werk „Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Musterversicherungsbedingungen“ greift ein Spezialthema auf, das zu den Evergreens des Versicherungskartellrechts gehört. Jahrelang hat die Erarbeitung und Bekanntgabe von Musterversicherungsbedingungen von einer ausdrücklichen Freistellung vom Kartellverbot durch eine europäische – und auch im deutschen Recht geltende – Gruppenfreistellungsverordnung profitiert. Weiterlesen…