BGH: Rückabwicklung eines Kaufvertrags im Wege des „großen Schadensersatzes“ nach wegen desselben Mangels zuvor bereits erklärter Minderung ist ausgeschlossen

Der BGH hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sogenannten „großen Schadensersatzes“ die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen kann. Weiterlesen…