OLG Frankfurt/M.: „Todesrad“ und Kinderzirkus

Nutzt ein Verein für Akrobatikvorstellungen von Kindern die Gewichte eines „Todesrads“, haftet der Verein für einen anschließenden Sturz des Artisten am „Todesrad“ nur, wenn sich die Nutzung der Gewichte auf die Standsicherheit des Todesrades ausgewirkt hat. Das OLG Frankfurt/M. hat mit Beschluss Schadensersatzansprüche des Artisten zurückgewiesen, da der zugezogene Sachverständige keine Kausalität feststellen konnte. Weiterlesen…

Tim Stoffregen, Zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle

Kausalitätsprobleme sind in Wissenschaft und Praxis allgegenwärtig. Bereits Erstsemester müssen sich z. B. mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit einer Person die Folgen ihrer Handlung strafrechtlich zurechenbar sind. Die Begriffe Kausalität und Zurechnung begegnen Juristen hier erst-, aber nicht letztmalig. Vielmehr ziehen sich diese Topoi quer durch alle Rechtsgebiete. Zu denken ist dabei vor allem an das Schadensersatz- und Deliktsrecht (§§ 249 ff., 280 ff., 823 ff. BGB), aber auch an nicht sofort auf der Hand liegende Bereiche wie das Anfechtungsrecht (§§ 119 ff. BGB), das Revisionsrecht (§§ 542 ff. ZPO und §§ 333 ff. StPO) und die Verfahrens- und Abwägungsfehlerlehre des Verwaltungsrechts (z. B. § 46 VwVfG und § 214 BauGB). Weiterlesen…

OLG Köln: Anscheinsbeweis für Kausalität bei Schäden auf Nachbargrundstück im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Baumaßnahmen

Haftungsrecht
Anscheinsbeweis
Anscheinsbeweis für Kausalität bei Schäden auf Nachbargrundstück im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Baumaßnahmen
BGB §§ 823, 906
* Der Anscheinsbeweis für die Verursachung von Schäden, die im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit umfangreichen Bauarbeiten an einem Gebäude auf dem benachbarten Grundstück eintreten, setzt voraus, dass für andere Ursachen als die, die der Geschädigte vorgetragen hat, keine Anhaltspunkte bestehen. *
OLG Köln, Urteil vom 8. 9. 2016 (7 U 59/16)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 6926)