LG Coburg: Behaupten und Beweisen sind zwei Paar Schuhe – Zur Beweislast beim Kfz-Diebstahl

Das LG Coburg wies die Klage eines VN ab, weil er den vollständigen Beweis für einen behaupteten Kfz-Diebstahl nicht führen konnte.

Tatbestand:

Der Kl. begehrte Leistungen aus einer Teilkaskoversicherung für den behaupteten Diebstahl seines Pkw der Marke Mercedes, den er etwa zwei Jahre zuvor für knapp 7000 Euro erworben hatte. Der bekl. Versicherer verweigerte eine Regulierung des Schadens unter Hinweis auf eine Reihe von Ungereimtheiten. Der Kl. hatte im Rahmen der Schadensanzeige bei der Versicherung Angaben gemacht, die denjenigen gegenüber der Polizei bei Anzeige des Diebstahls teilweise widersprachen. Konkret betraf das den Kilometerstand und die frühere Annoncierung des Fahrzeugs zum Verkauf. Auch hatte der Kl. gegenüber dem Versicherer zunächst angegeben, niemand habe das behauptete Abstellen des Fahrzeugs gesehen, während er im Prozess hierfür jedoch einen Zeugen benannte. Weiterlesen…