OLG Hamm: VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein

Versicherungsvertragsrecht
Kfz-Kaskoversicherung
VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein
VVG §§ 1, 44, 45; ZPO §§ 835, 836
* Ist der VN nicht Eigentümer des kaskoversicherten Fahrzeugs, sondern Leasingnehmer, kann er nach vollständiger und ordnungsgemäßer Reparatur trotzdem Inhaber des Anspruchs gegen den Versicherer und verfügungsbefugt sein. *
OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2018 (20 U 19/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 479)

BGH: Kündigung einer Kfz-Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann. Weiterlesen…

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Teilt ein VN – in Kenntnis der ihm obliegenden Anzeigepflicht – seinem Kfz-Kaskoversicherer einen Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall mit, kann der Kfz-Kaskoversicherer berechtigt sein, eine Entschädigung wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheit zu verweigern. Das hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Essen bestätigt.

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