BGH: Ersetzungsbefugnis erlaubt Geschädigtem grundsätzlich Kfz-Veräußerung zum vom Sachverständigen ermittelten regionalen Restwert

Straßenverkehr
Schadensberechnung
Ersetzungsbefugnis erlaubt Geschädigtem grundsätzlich Kfz-Veräußerung zum vom Sachverständigen ermittelten regionalen Restwert
BGB §§ 249, 254
* 1. Der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden wie im Streitfall nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, leistet bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung zu einem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Fortführung von Senat VersR 2010, 963). * Weiterlesen…