OLG Koblenz: Explosive Geburtstagsüberraschung – Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden

Ein Beschenkter darf grundsätzlich davon ausgehen, dass das ihm überreichte Geschenk kein Gefahrenpotenzial birgt, das sich bereits beim Öffnen der Verpackung realisieren kann. Geht von einem Geschenk nach seiner äußeren Verpackung auf den ersten Blick keine erkennbare Gefahr aus und besteht auch anderweitig kein Anhaltspunkt dafür, dass bereits das Öffnen des Geschenks gefährlich sein könnte, muss der Beschenkte die Verpackung vor dem Öffnen nicht auf Warnhinweise untersuchen. Hierauf hat der 4. Zivilsenat des OLG Koblenz hingewiesen (Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO vom 21.1.2019 [4 U 979/18]). Weiterlesen…

BGH: Zünden eines Knallkörpers auf Fußballtribüne – hier: Höhe des Schadensersatzes bei Verbandsstrafe für mehrere Vorfälle

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, mit welchem Anteil der Zuschauer eines Fußballspiels dem veranstaltenden Verein die diesem wegen des Zündens eines Knallkörpers durch den Zuschauer auferlegte Verbandsstrafe als Schadensersatz zu erstatten hat, wenn die Strafe zugleich für andere Vorfälle verhängt worden ist. Weiterlesen…

BGH: Haftung eines Zuschauers wegen Zündens eines Knallkörpers im Fußballstadion auf Ersatz der dem Verein auferlegten Verbandsstrafe

Haftungsrecht
Zurechnungszusammenhang
Haftung eines Zuschauers wegen Zündens eines Knallkörpers im Fußballstadion auf Ersatz der dem Verein auferlegten Verbandsstrafe
BGB §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1
* Wirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein deswegen gem. § 9 a Nr. 1 und 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes e. V. auferlegte Geldstrafe haften. *
BGH, Urteil vom 22. 9. 2016 (VII ZR 14/16, Köln)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 308)

BGH: Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion

Der VII. Zivilsenat hat die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten. Weiterlesen…