VersR REPORT: Ausgewählte neue Rechtsprechung zum AGB-Recht

von Prof. Dr. Robert Koch, Hamburg

Im Folgenden werden ausgewählte Urteile aus dem Jahr 2022 und der ersten Hälfte des Jahres 2023, vor allem des BGH, zum AGB-Recht vorgestellt.

I. Auslegung (§ 305c Abs. 2 BGB)

Eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen hatte den Fokus auf die für AVB geltenden Auslegungsgrundsätze.

1. Betriebsschließungsversicherung

In seinem zweiten Urteil zur Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stellt der BGH fest, dass die Bezugnahme auf Rechtsnormen (§§ 6, 7 IFSG) ohne Angabe einer konkreten Gesetzesfassung oder eines Zeitpunkts von dem VN so verstanden werden kann, dass sowohl der Rechtszustand im Zeitpunkt des Vertragsschlusses als auch im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles (dynamische Verweisung) maßgeblich ist. Damit komme der Grundsatz der anwenderfeindlichsten Auslegung (§ 305c Abs. 2 BGB) zum Tragen mit der Folge, dass dem VN für den Zeitraum der zweiten Betriebsschließung ein Anspruch auf Entschädigung zugestanden habe, da zu diesem Zeitpunkt COVID 19, SARS-CoV bzw. SARS-CoV 2 als Krankheit bzw. als Krankheitserreger in den §§ 6, 7 IfSG namentlich genannt worden seien (BGH v. 18.1.2023 – IV ZR 465/21, VersR 2023, 380 Rz. 29).

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Drees/Koch/Nell, Aktuelle Probleme des Versicherungsvertrags-, Versicherungsaufsichts- und Vermittlerrechts

Das Hamburger Zentrum für Versicherungswissenschaft legt in der Hamburger Reihe D (Verlag Versicherungswirtschaft) die besten Abschlussarbeiten aus dem Masterstudiengang Versicherungsrecht der Universität Hamburg einem breiteren Fachpublikum vor. Der berufsbegleitende und praxisbezogene Studiengang vermittelt vertiefte Kenntnisse des deutschen und darüber hinaus Grundzüge des englischen, österreichischen und schweizerischen Privatversicherungsrechts. Die Dozenten sind renommierte Hochschullehrer und Praktiker aus dem In- und Ausland. Bd. 7 präsentiert Abschlussarbeiten des Jahrgangs 2013–2015, die von beiden Gutachtern überdurchschnittlich bewertet wurden.
Judith Klauner schreibt über „Die private Krankenversicherung im Spannungsfeld der Pflicht zur Versicherung“. Eine Arbeit mit dem Titel „Honorarvermittlung und die Vereinbarung von Abschlussentgelten mit dem Versicherungsnehmer“ legt Wolf Kindervater vor. Nadine Erke befasst sich mit dem Thema „Veränderungen des deutschen Lebensversicherungsmarktes durch das Lebensversicherungsreformgesetz 2014 – Chance und Herausforderungen für Versicherungsunternehmen, Verbraucher und Vertrieb“. Kai M. Schumacher verfasste eine „Kritische Stellungnahme zu den neuen Regelungen der Bewertungsreserven im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes von 2014 – eine notwendige und ausgewogene Regelung?“. Kai Engelsberg ist mit einem Beitrag über „Die Insolvenzanfechtung im Rahmen der Warenkreditversicherung“ vertreten. Den „Sanktionen in der Warentransportversicherung“ widmet sich Ralf Röseler in seinem Beitrag. Abschließend behandelt Torsten W. Schanze „Die Grenzen des Verbots versicherungsfremder Geschäfte nach § 7 II VAG“.

Aktuelle Probleme des Versicherungsvertrags-, Versicherungsaufsichts- und Vermittlerrechts
Von Holger Drees, Robert Koch und Martin Nell (Hrsg.)
(Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe 2016, 638 S., kart., DIN A5, ISBN 978-3-89952-918-0, 74,99 Euro; Bd. 7 der Hamburger Reihe D – Hamburger Zentrum für Versicherungswissenschaft)

Prof. Dr. Robert Koch zur Abtretung des Freistellungsanspruchs in D&O-Innenhaftungsfällen

Der BGH hat in zwei lang erwarteten Entscheidungen Stellung zur Abtretbarkeit des Freistellungsanspruchs der versicherten Person an die VN (Tochterunternehmen) und zu den Anforderungen an eine ernsthafte Inanspruchnahme der versicherten Person in der D&O-Versicherung genommen. Die Phase der Verunsicherung für die Praxis, die durch die Urteile des OLG Düsseldorf eingetreten ist, hat damit ein Ende gefunden. Die Entscheidungen des BGH sind nicht nur von Bedeutung für die D&O-Versicherung und verdienen deshalb nähere Betrachtung.
Der Beitrag von Prof. Dr. Robert Koch, Abtretung des Freistellungsanspruchs in D&O-Innenhaftungsfällen (VersR 2016, 765), ist zugleich eine Anmerkung zu den Urteilen des BGH vom 13. 4. 2016 (IV ZR 304/13) VersR 2016, 786 und vom 13. 4. 2016 (IV ZR 51/14).