OLG Köln: Einheitlicher Krankenhausvertrag bei Privatklinik mit dort betriebener „Gemeinschaftspraxis“

Haftungsrecht
Einheitlicher Krankenhausvertrag bei Privatklinik mit dort betriebener
„Gemeinschaftspraxis“
BGB §§ 31, 249, 253, 278, 280, 305 c, 611, 823, 831
* 1. Die vom Regelfall abweichende Trennung zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und ärztlichen Leistungen muss dem Patienten gegenüber deutlich gemacht werden. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Gesellschafter und Geschäftsführer der die Privatklinik betreibenden GmbH dort eine Gemeinschaftspraxis betreiben. Wird der Charakter der Klinik als Belegklinik nicht deutlich, kommt ein einheitlicher Krankenhausvertrag (gegebenenfalls mit Arztzusatzvertrag) mit dem Träger der Klinik zustande. * Weiterlesen…