SG Münster: Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

Ein Versicherter hat keinen Anspruch darauf, dass die häusliche Krankenpflege durchweg vom selben Pflegedienst durchgeführt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn (1.) andere von der Krankenkasse benannte Pflegedienste offensichtlich in der Lage sind, die Krankenpflege ebenfalls fachgemäß durchzuführen und (2.) keine persönliche, einen Wechsel erschwerende Bindung des Versicherten an eine bestimmte Pflegeperson vorliegt. Dies hat das SG Münster in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. Weiterlesen…