OLG Köln: Berücksichtigung von Leistungen aus einer „Loss-of-Licence“-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung

Versicherungsvertragsrecht
Krankentagegeldversicherung
Berücksichtigung von Leistungen aus einer „Loss-of-Licence“-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung
MBKT 09 §§ 1, 15b Nr. 30
* 1. Zahlt die Krankentagegeldversicherung fortlaufend das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld, ohne die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person in Abrede zu stellen, so sind diese Zahlungen als Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu werten. *
* 2. Ein zeitweiliger Rentenbezug wegen vorübergehender Fluguntauglichkeit bei einer sogenannten „Loss-of-Licence“-Versicherung eines Piloten stellt keine Berufsunfähigkeitsversicherung i. S. v. § 15b Nr. 30 MBKT 09 dar. *
* 3. Dies ergibt sich aus der Spezialität dieser Versicherung zur Absicherung eines besonderen Risikos der Berufsgruppe „Pilot“, welches von den übrigen Verdienstausfallversicherungen nicht erfasst ist. *
OLG Köln, Urteil vom 20. 11. 2018 (9 U 32/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 411)

OLG Dresden: Intransparenz des Begriffs des „Nettoeinkommens“ in § 4 MBKT 09 ohne nähere Erläuterung

Versicherungsvertragsrecht
Krankentagegeldversicherung
Intransparenz des Begriffs des „Nettoeinkommens“ in § 4 MBKT 09 ohne nähere Erläuterung
BGB § 307 Abs. 1 S. 2; MBKT 09 § 4
* 1. Sonderbedingungen eines Versicherers für die Krankentagegeldversicherung für Berufssportler, die an den Begriff des Nettoeinkommens in § 4 MBKT 09 anknüpfen, sind intransparent, wenn dieser Begriff nicht näher erläutert wird. * Weiterlesen…

BGH: Intransparenz der Regelung des § 4 Abs. 4 MBKT 09 über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und der Prämie

Versicherungsvertragsrecht
Krankentagegeldversicherung
Intransparenz der Regelung des § 4 Abs. 4 MBKT 09 über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und der Prämie
BGB § 307 Abs. 1 S. 1 und 2; MBKT 09 § 4 Abs. 4
* Die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und des Versicherungsbeitrags in § 4 Abs. 4 MBKT 09 ist wegen Intransparenz unwirksam. *
BGH, Urteil vom 6. 7. 2016 (IV ZR 44/15, Karlsruhe)
[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2015, 613 abgedruckten Urteil des OLG Karlsruhe vom 23. 12. 2014 (9 a U 15/14)] Anmerkung der Redaktion: Vgl. hierzu Sauer VersR 2016, 1160.

(abgedr. in VersR 2016, 1177)

Dr. Markus Sauer, Krankentagegeld und Nettoeinkommen – ein neues Kapitel

Krankentagegeld und Nettoeinkommen – ein neues Kapitel
– Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 6. 7. 2016 (IV ZR 44/15) VersR 2016, 1177 –

In der Krankentagegeldversicherung kann der Versicherer den Tagessatz nicht durch einseitige Erklärungen herabsetzen, die sich allein auf § 4 Abs. 4 MBKT 09 stützen. Die Regelung ist wegen mangelnder Transparenz nach § 307 Abs. 1 S. 2 i. V. m. S. 1 BGB unwirksam. Dr. Markus Sauer untersucht in seinem Beitrag das oben genannte Urteil und gibt Hinweise und Anregungen zu einer möglichen Neuregelung. Weiterlesen…