BGH: Tarifwechselberatung in der Krankenversicherung als Versicherungsmaklertätigkeit

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Tarifwechselberatung in der Krankenversicherung als Versicherungsmaklertätigkeit
VVG §§ 59, 60, 204; BGB § 307
Eine im Hinblick auf einen beabsichtigten Tarifwechsel gem. § 204 VVG getroffenen Vereinbarung über die Einholung eines konkreten Angebots zum Abschluss eines geänderten Krankenversicherungsvertrags ist ein Versicherungsmaklervertrag. Dem steht nicht entgegen, dass bei einem solchen Tarifwechsel im Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem VN kein neuer Versicherungsvertrag geschlossen, sondern der bisherige Versicherungsvertrag unter Wechsel des Tarifs fortgesetzt wird (Bestätigung von BGH VersR 2018, 1383 Rn. 16).
BGH, Beschluss vom 16.10.2018 (I ZR 38/18, LG Bamberg)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 483)

Volker Dicke u. a.: Kranken- und Unfallversicherungen Fach- und Führungskompetenz für die Assekuranz/Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

Dieser Band der Fachwirtliteratur im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“ behandelt die Themen und Inhalte des Bereichs „Kranken- und Unfallversicherungen“. Die dritte, aktualisierte Auflage berücksichtigt das Bedingungswerk Proximus 4. Weiterlesen…

BGH: Zu Unrecht für die Herstellung von Krebsmedikamenten gezahlte Umsatzsteuer kann teilweise zurückgefordert werden

Der BGH hat entschieden, dass eine – tatsächlich nicht angefallene – Umsatzsteuer, die für patientenindividuell hergestellte Zytostatika im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung seitens der Apotheke des Krankenhauses in Übereinstimmung mit der Sichtweise der maßgeblichen Verkehrskreise als Teil der geschuldeten Vergütung berechnet worden ist, unter bestimmten Voraussetzungen – abzüglich des nachträglich entfallenden Vorsteuerabzugs der Krankenhausträger – an die Patienten bzw. an deren private Krankenversicherer zurückzugewähren ist. Dies ergibt sich aus einer gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung der getroffenen Vereinbarungen. Weiterlesen…

BFH: Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem vom ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteilen vom 7.6.2018 (VI R 13/16) und vom 4.7.2018 (VI R 16/17) entschieden.

Die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, ist für die Freigrenze des § 8 Abs. 2 S. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erheblich. Danach sind Sachbezüge bis 44 Euro im Kalendermonat steuerfrei. Für die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn ist der auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermittelnde Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend. Weiterlesen…