BGH: Versicherungsschutz für Eizellspende – Verhandlungstermin am 14. 6. 2017 (IV ZR 141/16)

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH wird sich mit dem Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende befassen.

Die Kl. war kinderlos. Im Jahr 2012 begab sie sich in die Tschechische Republik zu einem Zentrum für In-vitro-Fertilisation (IVF). Dort wurden mehrere Versuche einer Eizellspende mit IVF-Behandlung sowie verlängerter Embryokultivierung (Blastozystentransfer) durchgeführt. Den Spenderinnen wurden jeweils Eizellen entnommen, von denen jeweils einige durch den Partner der Kl. befruchtet wurden. Der letzte Versuch war erfolgreich, führte zu einer Schwangerschaft der Kl. und schließlich zur Entbindung. Weiterlesen…

BGH: Fehlsichtigkeit als Krankheit und medizinische Notwendigkeit einer Lasik-Operation

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Fehlsichtigkeit als Krankheit und medizinische Notwendigkeit einer Lasik-Operation
MBKK 09 § 1
* 1. Eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung kann auch vorliegen, wenn der fragliche Gesundheitszustand des Versicherten in gleicher Weise bei 30–40 % der Menschen entsprechenden Alters auftritt (hier: bejaht für Fehlsichtigkeit von -3 und -2,75 Dioptrien). * Weiterlesen…

OLG Hamm: Medizinische Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Partnern

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Medizinische Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Partnern
VVG § 192 Abs. 1; MBKK 94 § 1
* 1. Ein Anspruch gegen den Krankheitskostenversicherer wegen künstlicher Befruchtung scheitert (nach den üblichen Bedingungen) nicht daran, dass der Versicherte nicht verheiratet ist, sondern eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt. *
* 2. Die medizinische Notwendigkeit ist in der Krankheitskostenversicherung objektiv und ex ante zu beurteilen; seinerzeit gegebene Umstände sind zugunsten des VN zu berücksichtigen, auch wenn sie etwa von dem behandelnden Arzt übersehen wurden. *
OLG Hamm, Urteil vom 11. 11. 2016 (20 U 119/16)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. zu diesem Themenkomplex OLG Köln VersR 2017, 417.

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 474)

BGH: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Lasik-Operation an den Augen in der privaten Krankenversicherung

Der u. a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien eine Krankheit i. S. v. § 1 Abs. 2 MBKK darstellt und der private Krankenversicherer deshalb bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss. Weiterlesen…

OLG Hamm: Wirksame AVB über beschränkte Erstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Wirksame AVB über beschränkte Erstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie
BGB §§ 307 Abs. 1 S. 2, 305 c Abs. 2
* 1. Verspricht ein Versicherer nur 75 % Erstattung „bei Zahnersatz (z. B. Prothesen, Brücken), Zahnkronen und Kieferorthopädie [mit dem Zusatz:] Als Zahnersatz gelten auch vorbereitende Maßnahmen“, so ist diese Regelung hinreichend transparent und auch sonst wirksam. * Weiterlesen…