BGH: Zu Unrecht für die Herstellung von Krebsmedikamenten gezahlte Umsatzsteuer kann teilweise zurückgefordert werden

Der BGH hat entschieden, dass eine – tatsächlich nicht angefallene – Umsatzsteuer, die für patientenindividuell hergestellte Zytostatika im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung seitens der Apotheke des Krankenhauses in Übereinstimmung mit der Sichtweise der maßgeblichen Verkehrskreise als Teil der geschuldeten Vergütung berechnet worden ist, unter bestimmten Voraussetzungen – abzüglich des nachträglich entfallenden Vorsteuerabzugs der Krankenhausträger – an die Patienten bzw. an deren private Krankenversicherer zurückzugewähren ist. Dies ergibt sich aus einer gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung der getroffenen Vereinbarungen. Weiterlesen…

OLG Köln: Aufklärungspflicht über Risiko eines dauerhaften Haarausfalls als Folge eines neuartigen Krebsmedikaments

Haftungsrecht
Arzthaftung
Aufklärungspflicht über Risiko eines dauerhaften Haarausfalls als Folge eines neuartigen Krebsmedikaments
BGB §§ 249, 253, 280, 611, 823
* 1. Weist die Patienteninformation des Herstellers bei einem neu eingeführten Krebsmedikament auf das mögliche, nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegende Risiko eines dauerhaften Haarverlustes hin, so ist dieses Risiko aufklärungspflichtig, auch wenn aussagekräftige Studien und Langzeitbeobachtungen dazu bislang fehlen. * Weiterlesen…