AG Frankfurt/M.: Kein Ersatz für missbräuchliche Kreditkartenverwendung
Bankkunden haben keinen Ersatzanspruch für missbräuchliche Kreditkartenverwendung, wenn der Karteninhaber keinen Abbruchbeleg verlangt und es duldet, dass sich der Zahlungsempfänger mit der Karte aus seinem Sichtfeld entfernt. Weiterlesen…