OLG Oldenburg: Rechtsanwalt behält auch nach Kündigung des Mandats noch seinen Vergütungsanspruch

Der 2. Senat des OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrags durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch behält. Dies gelte auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht habe. Weiterlesen…

BGH bejaht Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge gem. § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB in der bis zum 10. 6. 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a. F.) – jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB – kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind. Weiterlesen…

OLG Düsseldorf: Rückforderung einer Bestandspflegeprovision nach Kündigung des Agenturvertrags

Vertriebsrecht
Versicherungsvertreter
Rückforderung einer Bestandspflegeprovision nach Kündigung des Agenturvertrags
HGB §§ 87 a, 92 Abs. 4
1. Dem Versicherer, der einem für ihn gem. § 92 HGB tätigen Versicherungsvertreter für vertraglich konkret benannte Bestandspflegeleistungen vorschüssig eine Bestandspflegeprovision zahlt, steht gegenüber diesem ein zeitanteiliger (Provisions-)Rückforderungsanspruch zu, sofern der Vertreter infolge kündigungsbedingter Einstellung seiner Tätigkeit (auch) keine Bestandspflegeleistungen mehr vornimmt, weil es sich bei der Bestandspflegeprovision um ein Tätigkeitsentgelt und nicht um eine Vermittlungsvergütung handelt. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags

Der für Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat die Kündigung eines Bausparvertrags durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Ehepaar, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde allerdings von den Kl. nicht abgerufen. Das Bausparguthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 hatte die Bausparkasse den Vertrag gekündigt. Gegen diese Kündigung wandten sich die Kläger, die den Vertrag fortsetzen wollen. Weiterlesen…

OLG Nürnberg: Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den Betreuer des VN

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den Betreuer des VN
BGB §§ 1812 Abs. 1, 1813 Abs. 1 Nr. 2, 1831, 1902, 1908 i
* 1. Die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den Betreuer des VN ist gem. §§ 1908 i Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1831 BGB unwirksam, wenn die vereinbarte Todesfallleistung mehr als 3000 Euro beträgt. *
* 2. Auf die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den Betreuer des VN findet § 1813 Abs. 1 Nr. 2 BGB über 1908 i Abs. 1 BGB analoge Anwendung. *
* 3. Für die Bestimmung des Anspruchswerts analog § 1813 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung auf die vereinbarte Todesfallleistung und nicht auf den Rückkaufswert abzustellen. *
OLG Nürnberg, Urteil vom 24. 3. 2016 (8 U 1092/15)

(abgedr. in VersR 2016, 910)