OLG Nürnberg: Vor Rutschgefahr im Nassbereich eines Schwimmbeckens muss nicht gesondert gewarnt werden

Das OLG Nürnberg hat klargestellt, dass im Nassbereich eines Schwimmbads weder eine Gummimatte ausgelegt werden muss noch spezielle Hinweise auf die Rutschgefahr erforderlich sind. Weiterlesen…