LSG Essen: Keine Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten aus Mitteln der Sozialhilfe

Für die Behandlung einer chronischen Schmerzerkrankung stehen vorrangige und zumutbare Alternativen zur Verfügung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren sind.

Das LSG Essen hat im Eilverfahren eine Ablehnungsentscheidung des Sozialamts bestätigt, mit der einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Versorgung mit „Medizinal-Cannabisblüten“ verweigert wurde. Der Senat hat eine insoweit zusprechende Entscheidung des SG Dortmund geändert. Weiterlesen…