LSG Niedersachsen-Bremen: Fettschürze als psychische Belastung – Krankenkasse muss keine OP bezahlen

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse keine OP zur Bauchdeckenstraffung bezahlen muss, wenn eine bestehende Fettschürze nach massiver Gewichtsreduktion zu psychischen Leiden führt.

Tatbestand:

Zugrunde lag der Fall eines 53-jährigen Kl., der bei einer Körpergröße von 174 cm ein ursprüngliches Spitzengewicht von 165 kg hatte. Nach einer Schlauchmagenoperation kam es zu einem Gewichtsverlust bis auf 85 kg und zu einem erschlafften Hautüberschuss im Bereich des Bauchs. Gegenüber seiner Krankenkasse begehrte der Kl. eine Bauchdeckenstraffung, da er unter seinem Aussehen psychisch leide. Er möge sich nirgends mit freiem Oberkörper zeigen und fühle sich den Blicken anderer Menschen ausgesetzt. Nur durch eine Operation sei ein ästhetisches Körperbild wieder herzustellen. Außerdem hänge die Fettschürze so weit herunter, dass es bei nächtlichen Spontanerektionen zu schmerzhaften Penisverklemmungen komme. Weiterlesen…

LSG Niedersachsen-Bremen: Krankenkasse muss anstelle des SHT für Schulwegbegleitung zahlen – Zuständigkeitsstreitigkeiten gehen nicht zulasten der Behinderten

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein schwerbehinderter Schüler einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Begleitung auf seinem Schulweg gegen seine Krankenkasse hat, obwohl es sich dabei um eine Leistung der Sozialhilfe handelt. Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen dem SHT und der Krankenkasse dürfen nicht zulasten der Schwerbehinderten gehen. Weiterlesen…