BGH: Kein Ausgleichsanspruch bei verzögerter Abfertigung  wegen eines mehrstündigen Systemausfalls in einem Flughafenterminal

In beiden Fällen beanspruchen die Klägerinnen Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 600 Euro wegen verspäteter Flüge nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 c der Fluggastrechteverordnung (Verordnung [EG] Nr. 261/2004).

Sachverhalt:

Die Klägerinnen buchten bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen Flüge von New York nach London mit Anschlussflügen nach Stuttgart. Die Flüge von New York nach London starteten verspätet und landeten mehr als zwei Stunden nach der vorgesehenen Ankunftszeit. Infolgedessen erreichten die Reisenden den ursprünglich vorgesehenen Weiterflug in London nicht und kamen mit einer Verspätung von mehr als neun Stunden in Stuttgart an. Die Beklagte beruft sich auf außergewöhnliche Umstände. Weiterlesen…

BGH: Haftung der Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung von Reisegepäck wegen angeblichen Verstoßes gegen Luftsicherheitsvorschriften

Transportrecht
Luftbeförderungsvertrag
Haftung der Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung von Reisegepäck wegen angeblichen Verstoßes gegen Luftsicherheitsvorschriften
MÜ Art. 19; BGB §§ 241, 280, 281
* 1. Werden Reisende, Reisegepäck oder Güter nicht zum Bestimmungsort befördert, stellt dies keinen Fall der Verspätung bei der Luftbeförderung i. S. v. Art. 19 MÜ dar. *
* 2. Sollen vor einer Luftbeförderung Reisegepäckstücke eines Fluggastes vom Transport ausgenommen werden, weil sie nach den Luftsicherheitsvorschriften möglicherweise nicht mittransportiert werden dürfen, trifft das Luftfahrtunternehmen grundsätzlich die vertragliche Pflicht, auf die Hinzuziehung des Fluggastes hinzuwirken, um ihm Gelegenheit zur Aufklärung zu schaffen. *
BGH, Urteil vom 13. 10. 2015 (X ZR 126/14, LG Landshut)

(abgedr. in VersR 2016, 347)