BGH zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der Mietwohnung aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens des Vermieters

Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat in zwei Verfahren entschieden (Urteile vom 9.12.2020 – VIII ZR 238/18 und VIII ZR 371/18), dass ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen kann. Weiterlesen…