OLG Oldenburg: Rechtsanwalt behält auch nach Kündigung des Mandats noch seinen Vergütungsanspruch

Der 2. Senat des OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrags durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch behält. Dies gelte auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht habe. Weiterlesen…