Baroch Castellví zum Anwendungsbereich der PRIIP-Verordnung auf Produkte von Lebensversicherern – was ist ein Versicherungsanlageprodukt?

Die Verordnung (EU) 1286/2014 (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte [PRIIP-Verordnung]) erlegt auch Versicherungsunternehmen für deren Verträge detaillierte Informationspflichten in Form eines Basisinformationsblatts (Key Information Document) auf. Verstöße können mit empfindlichen Sanktionen belegt werden. So können Geldbußen bis zu 5 Mio. Euro oder 3 % des Umsatzes des Versicherungsunternehmens verhängt werden. Die Mitgliedstaaten können sie sogar noch erhöhen (Art. 24 Abs. 3 PRIIP-Verordnung). Als europäische Regulierung folgt die PRIIP-Verordnung dem Grundsatz „one size fits all“; d. h., unterschiedliche Produktkategorien und -ausprägungen unterschiedlicher nationaler Märkte werden denselben Regeln unterworfen. Weiterlesen…