Prof. Dr. Gregor Thüsing und Melanie Jänsch, Rahmenbedingungen effektiver Interessenwahrnehmung durch den Treuhänder in der Krankenversicherung

Im Zuge einer auf europäischen Vorgaben beruhenden Deregulierung des Versicherungsaufsichtsrechts wurde 1994 das Institut des unabhängigen Treuhänders geschaffen. Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien vom 21.7.1994 ist eine Prämiengenehmigung durch die Aufsichtsbehörde nicht mehr zulässig. Um dem Versicherer aber kein einseitiges Vertragsänderungsrecht ohne Schutzmechanismus für die VN einzuräumen, bedarf die Prämienanpassung nunmehr gem. § 203 Abs. 2 S. 1 und 4 VVG i.V.m. § 155 VAG der Zustimmung eines „unabhängigen Treuhänders“. Weiterlesen…