BGH: Pflicht des Mietwagenvermittlers zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters fällt nicht unter § 215 VVG

Prozessrecht
Gerichtsstand
Pflicht des Mietwagenvermittlers zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters fällt nicht unter § 215 VVG
VVG § 215 Abs. 1 S. 1
* Verpflichtet sich der Vermittler eines Mietwagens zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall, liegt kein Versicherungsvertrag i. S. v. § 215 Abs. 1 S. 1 VVG vor. *
BGH, Urteil vom 23. 11. 2016 (IV ZR 50/16, LG Düsseldorf)
[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2016, 946 abgedruckten Urteil des LG Düsseldorf vom 4. 2. 2016 (9 S 14/15)]

(die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 118)