OLG Nürnberg: Infotainment bei 200 Stundenkilometern – das kann teuer werden

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Pkw-Fahrer, welcher die Autobahn mit ca. 200 km/h befährt, grob fahrlässig handelt, wenn er sich nicht voll auf das Verkehrsgeschehen konzentriert, sondern seine Aufmerksamkeit – wenn auch nur kurz – auch auf das Infotainmentsystem richtet. Weiterlesen…

AG München: Tiefgaragenhöhe – Haftet der Mietwagenkunde?

Bei zunächst unproblematischer Einfahrtshöhe am vertraglich zugewiesenen Rückgabeort, die sich ohne klaren Hinweis erst im weiteren Verlauf kritisch verringert, haftet der Mietwagenkunde nicht aus grober Fahrlässigkeit für den dadurch am Wagen entstanden Schaden.

Das AG München wies am 14.3.2018 die Klage eines überregionalen Autovermieters gegen den in M. lebenden Beklagten auf anteiligen Schadensersatz in Höhe von 3.061,45 Euro ab. Weiterlesen…

LG Hildesheim: Mietwagen – Haftung für die grob fahrlässige Beschädigung

Die 1. Zivilkammer des LG Hildesheim hat die Entscheidung des AG Lehrte bestätigt, mit der ein Mieter zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund der grob fahrlässigen Beschädigung eines Mietwagens verurteilt worden war.

Der 78-jährige Bekl. mietete bei der klagenden Autovermietung ein Fahrzeug der Marke VW Golf. Die Parteien vereinbarten eine Haftungsbeschränkung auf 500 Euro im Schadensfall, die allerdings bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens keine uneingeschränkte Anwendung finden sollte. Etwa eine Stunde nach Übernahme des Fahrzeugs und Fahrtantritt fuhr der Bekl. von der Autobahn ab, um einem drängenden menschlichen Bedürfnis nachzukommen. Hierbei unterließ er es – auch weil ihm das Fahrzeug nicht vertraut war – das Auto durch Anziehen der Handbremse und Einlegen des ersten Ganges doppelt abzusichern, so dass der Pkw gegen einen Torpfeiler rollte und hierbei beschädigt wurde. Weiterlesen…